In den letzten Jahren sind Weiterbildungen für nichtärztliches, medizinisches Fachpersonal, z.B. Krankenpfleger:innen, Sozialarbeiter:innen, medizinische Fachangestellte (Arzthelfer:innen), entwickelt worden, die vom Institut Bildung und Beratung Bethel in Zusammenarbeit mit dem Epilepsie-Zentrum Bethel und der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie entwickelt wurden.
Epilepsie-Fachassistenz- und Epilepsie-Fachberatung-Weiterbildung bauen aufeinander auf.
Die STIFTUNG MICHAEL übernimmt für Personen, die am Stipendienprogramm Epilepsie-Fachassistenz teilnehmen
Die STIFTUNG MICHAEL übernimmt für Personen, die am Stipendienprogramm Epilepsie-Fachberatung teilnehmen
Die STIFTUNG MICHAEL übernimmt zusätzlich für Teilnehmer:innen der Stipendienprogramme Epilepsie-Fachassistenz oder Epilepsie-Fachberatung
Kosten für Anfahrt und Unterkunft sind selbst zu tragen.
Eine Förderung durch die Stiftung ist nur möglich, wenn der Antrag vor Beginn des Kurses bei der Stiftung gestellt wird. Dies gilt für die Fachassistenz- und die Fachberaterinnen-Weiterbildung.
Bewerben können sich Fachkräfte aus den Bereichen Pflege, Funktionsdienste, therapeutische Dienste (z.B. Ergotherapie), Pädagogik, Sozialarbeit und Psychologie. Die Weiterbildung soll zur Begleitung und Beratung von Betroffenen und Angehörigen bei speziellen Epilepsiefragen und zur Kooperation in einem multidisziplinären Team befähigen. Die epileptologischen, die sozialen und die methodisch-didaktischen Kompetenzen der Fachkräfte werden erweitert.
Informationen zu Beginn, Dauer und Kosten finden Sie unter www.bildung-beratung-bethel.de.
Bitte beachten: Sie müssen sich für Fachassistenz und Fachberatung jeweils gesondert bewerben. Auch wenn Sie bereits für die Fachassistenz von der Stiftung gefördert wurden, müssen Sie sich für die Fachberatung neu bewerben.
Reichen Sie bitte zu Ihrer Bewerbung nachfolgende Dokumente ein:
Ihre Nachweise können Sie, nachdem Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben, in einen geschützen Bereich der STIFTUNG MICHAEL hochladen (s.u.).
BEACHTEN SIE BITTE:
Die STIFTUNG MICHAEL erwartet von allen Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Stipendiumszusage erhalten, 9 Monate nach Abschluss der Weiterbildung einen schriftlichen Bericht darüber, wie das Erlernte in ihrer täglichen Berufspraxis angewendet werden konnte.
Die Vergabe der Stipendien erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
/p>STIFTUNG MICHAEL
Alsstraße 12
53227 Bonn
Deutschland
Tel.: +49 (0)228 - 94 55 45 40
Fax: +49 (0)228 - 94 55 45 42
E-Mail: poststiftung-michael.de